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I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNSERE VERMITTLERTÄTIGKEITEN AUS DEN RUBRIKEN - VERMIETUNG-WOCHENWEISE, FERIENWOHNUNGEN, LANDHOTELS:
1. Buchung/Umbuchung: Nach Eingang Ihres schriftlichen Reservierungs-Auftrags erhalten Sie von rentandmore APARTAMENTOS SAN TELMO S.A. eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der schriftliche Auftrag per e-mail oder Fax gilt als verbindlich. Der Auftraggeber (Absender der e-mail oder Fax) verpflichtet sich auch im Namen aller Teilnehmer, für sämtliche Vertragsverpflichtungen gemäß den Mietbedingungen einzustehen. Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die am Buchungstag und für den Reisezeitraum gültigen Angaben der Hausbeschreibung. Die Unterkünfte dürfen nicht von mehr Personen als angemeldet bewohnt werden. Ist eine Umbuchung aufgrund Reisetermin, Domizil und/oder Anzahl der Teilnehmer notwendig, kann eine Umbuchungsgebühr von € 40.- fällig werden. Ist die Umbuchung nicht mehr möglich, muss eine Neuanmeldung zu den o.g. Konditionen erfolgen. Die Angaben in der Buchungsbestätigung sind Umfang der vertraglichen Leistungen. Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form und mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gültig.
2. Bezahlung: Falls in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart: 20% der Gesamtsumme - fällig binnen 1
Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Über die geleistete Anzahlung erhalten Sie keine gesonderte Bestätigung.
Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 1 Woche vor Anreise, ohne weitere Aufforderung oder gem. Mietvertrag - Bestätigung. Die abschließende Reisebestätigung nebst Anreise-Informationen erhalten Sie ca. 1 Woche vor Anreisedatum. Nichtzahlungen oder verspätete Zahlungen gelten als Rücktritt und berechtigen rentandmore APARTAMENTOS SAN TELMO S.A. die Unterkunft anderweitig zu vermieten.
3. Rücktritt/Storno: Rücktritts- bzw Stornogebühren werden je nach Mietobjekt gemäss Bestätigung erhoben. Ansonsten gilt folgende Staffelung: 25% vom Reisepreis bis 30 Tage vor Anreisedatum.
Ab dem 30. Tag vor Anreise/Mietbeginn wird der Gesamtbetrag fällig.
Bitte beachten Sie, dass auch eine unverschuldete Absage als Rücktritt gilt.
Rücktrittskosten werden abhängig vom Tage des Posteingangs berechnet.
4. Leistungen: Bei den von rentandmore APARTAMENTOS SAN TELMO S.A. angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Auftraggeber, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers –nachfolgend Mieter genannt- sind an den jeweiligen Eigentümer / Vermieter oder Verwalter zu stellen. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer, Vermieter oder Verwalter – nachfolgend Eigentümer genannt - abgeschlossen. Er gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Wir empfehlen den Abschluss eines Versicherungspakets (Reiserücktritts- , Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung).
5. Haftung: Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ebenfalls haften wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken ohne zeitliche Begrenzung. Ist die Nutzung des Mietobjektes auf Grund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarten Restzahlung beschränkt. Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser/ - Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen. rentandmore APARTAMENTOS SAN TELMO S.A. haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, für Informationen und Inhalte von Internetseiten, auf die mittels eines Links von den Seiten www.rentandmore.com verwiesen wird.
6. Mitwirkungspflicht: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Eigentümer gemeldet werden. Der Mieter hat alle während seiner Aufenthaltsdauer verursachten Schäden dem Eigentümer zu melden und die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln.
Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein zu hinterlassen.
7. Anreise/Abreise: Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab ca. 14:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag verlässt der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr. Sollte der Mieter das Objekt am Abreisetag länger bewohnen wollen, muss er dies vor Ort mit dem Vermieter bzw. dessen Vertreter vereinbaren.
8. Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren bedarf der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden. In jedem Fall wird eine Kautionshinterlegung von € 150,- bei der Vermittlerin vereinbart, die nach dem Aufenthalt zurückerstattet werden.
9. Gerichtsstand: Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters.
10. Sonstiges: Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch rentandmore.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Immobilien:
Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote sowie das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung hat den Abschluß eines Maklervertrages zur Folge, für den die nachfolgenden Bedingungen und die Provisionssätze - falls nicht anders vereinbart - gelten:
1. Der Inhalt unserer Internetseiten und Angebote basiert auf erteilten Informationen Dritter (z.B.: des Verkäufers, Vermittlers oder Bauträgers). Eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenabschluß, Zwischenverkauf bzw. -vermietung, Auslassungen, Änderungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
2. Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns diese Vorkenntnis unverzüglich und unter Angabe seiner Quelle mitzuteilen. Unterbleibt ein Hinweis auf eine bestehende Vorkenntnis, so kann sich der Auftraggeber hierauf später nicht mehr berufen.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustandegekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Gechäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, sofern anstelle des von uns nachgewiesenen Objektes sämtliche oder nahezu sämtliche Anteile an einem Unternehmen erworben werden, dessen wesentlicher Vermögenswert das nachgewiesene Objekt ist.
4. Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluß des Vertrages über die von uns nachgewiesene/vermittelte Vertragsangelegenheit. Diese kann sein: Miet-, Pacht-, Kauf-, Optionsvertrags oder sonstiges. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. fällig.
5. Provisionssätze-
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluß des Maklervertrages vereinbart und im Erfolgsfalle an uns zu zahlen.
5.1 Bei Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d.h. auch von allen zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen: nur vom Verkäufer wie vereinbart.
5.2 Bei Options-, An- und Vorkaufsrechten - berechnet vom Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Verkäufer wie vereinbart.
5.3 Bei Langzeit-Vermietung: 1 Netto-Monatsmiete.
Etwa gewährte mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung des Provisionsanspruches unberücksichtigt. Sollte eine Staffelmiete vereinbart worden sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend.
5.4 Zusätzlich zu den vorstehenden Provisionssätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
6. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
7. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Kopie des abgeschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
8. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei oder beider Parteien zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer oder beider Parteien liegenden Gründen ausgeübt wird.
9. Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
10. Apartamentos San Telmo, S.A. haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, für Informationen und Inhalte von Internetseiten, auf die mittels eines Links von den Seiten www.rentandmore.com verwiesen wird.
11. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Santa Ponsa.
APARTAMENTOS SAN TELMO S.A. – C.I.F. A 07667082
Centro Comercial Green Park II, Local No. 2
07180 Santa Ponsa - Baleares
Tel.: (0034) 971 – 693939 * Fax: 971-692807.
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